Testfahren

  • keine Anfänger
  • Binnnenverkehrsregel – konformer Fahrstil und Signalgebung
  • sachgerechter, umsichtiger Umgang mit Unikaten und teuren Booten
  • Keine Kaufüberredung oder Bewerbung!
  • garantiert unverbindlich, egal wie oft das Angebot genutzt wird!
  • KEIN VERLEIH! Versichertes Angebot eines Schiffahrtunternehmens!
  • komplette Ausstattung des Bootes und der Schiffahrttreibenden
  • Packliste am Ende des Angebotes
  • Überprüfung, ob eine Auffrischung bereits vorhandenen Wissens nötig ist
  • Überprüfung, ob ein Anfängerkurs nötig ist

Vorstellung des Angebotes:

Wir geben dir historische Unikate erheblichen Wertes zur Testung nichts anderes! Dem Wesen der (unbegrenzten!) Testung, ist das diese nichts kostet! Lediglich ein Energieaufwand für die Bereitstellung und Kontrolle der Funktionalität vor Testantritt und eine Erhaltungspauschale ist in einer Summe zu entrichten. Es findet bei uns aus versicherungstechnischen und betrieblichen Gründen also kein „Verleih“ (nach BGB) statt. Das ist ein gewaltiger Unterschied, den ich dir nun darstelle:

  1. Von Nutzern des Angebotes “TESTFAHREN” wird mindestens die nötige Grundkenntnis zur Teilnahme am Verkehr der Wasserstraße erwartet. Es gibt keine „10 – Minuten – Einweisung“ zum „abnicken“. Die Grundkenntnisse, bestehend aus Fähigkeiten und Fertigkeiten können nicht von sog. „Verleihpaddlern“ erwartet werden.
  2. Der EIGNER(§) – WIR haften für Schäden die DU auf der Wasserstraße verursachen könntest! Die Nutzer des Angebotes “TESTFAHREN” unterliegen also zunächst den Deckungsmöglichkeiten unserer Betriebshaftpflicht. Die sich selbstverständlich auf die Fach- und sachgerechte Endnutzung beziehen muss.
  3. Geeignete Nutzer des Angebotes “TESTFAHREN” können das! Also: nicht: „vielleicht“ oder „ich kann ja üben bis es klappt“. Solltest du trotz entsprechender Fertigkeiten, – die du dir schon vor langer Zeit einmal angeeignet hast – immer noch Bedenken hast, machen wir gerne eine kleine 5 minütige

Auffrischung des „bereits bestehenden Wissens“. Diese ist nicht mit einer „Einweisung“ zu verwechseln! Es kann ja sein, das man mal etwas vergessen hat. Oder vorhandenen Fertigkeiten müssen erstmals auf ein solches Kleinstfahrzeug übertragen und dort anwenden werden. Dann darfst du uns vertrauensvoll ansprechen! Solltest du bisher nur auf Wildwasser oder naturnahen Flüssen gepaddelt sein, ist das kein Ersatz für Kenntnisse der Verkehrsegeln und dem artspezifischen Effekten der vorbeifahrenden Großschifffahrt.

Das kann der erfahrene Bootsführer – prüfe dich selbst:
Das Boot wird schwimmend ohne Grundkontakt eingesetzt und es wird in das schwimmende Boot kenterfrei (Unfallfrei) eingestiegen – egal wie. (Gierwinkel, Paddelbrücke, u.a. sind geläufig und werden routiniert angewendet.) Die Sicherheitsausstattung ist in ihrer Funktion und Wirkung bekannt. Bootführende können metergenau, geradeaus fahren, drehen, stehen in der Strömung und im Wind, bewußt gieren, bewußt driften, rückwärts fahren, beiseite ziehen („Ziehschlag“). Wellen anschneiden, Sogwirkungen im Anfang erkennen, Verkrautete Stellen richtig befahren. Bootsführer halten vorausschauend frei, haben klaren Kurs und können klare Verkehrsteilnahme anzeigen. Sie können das Anrufverfahren verstehen und anwenden.

Sie können ihr Boot ausreichend antreiben, Besetzen, Trimmen, Packen, „KlarDeck“ schaffen. Anlanden mit entsprechender Aufsicht über Boot, Mitpaddler und bordfremden Publikum. Sie erkennen selbsttätig Wetterlage, Verkehrslage, Beschilderung, Tierverhalten, Wellenaufbau im Uferbereich. Kennen die Betretungsregeln der Uferbauwerke und den Anfrageprozess an Stegen unbekannten Besitzes. Sie erkennen Fahrrinnen und kennen ihren „Text“ bei Polizeikontrollen. Soweit ein erster Eindruck aus unserem Lehrplan „Anfängerkurs“ Beschränken sich deine Kenntnisse bisher nur auf Baggerseen und Naturflüsse verstehst du jetzt vielleicht,das wir bei fehlen rudimentärer Fähigkeiten und Fertigkeiten für dich keine Ausnahme machen dürfen. Diese sind leicht zu erlernen und es macht Spaß, souverän unterwegs zu sein. Es prägt dich positiv und macht dich zu einem sicheren Bootsführer im Vollsinne des Begriffes. Es gibt zu Viele, die den Betrieb der Wasserstraße erheblich stören – auch als Selbst – und fremdgefährdende.

Zweier-Vierer-Faltboot mit Kindersitzgelegenheit / Tag 30,00€

Einer Kajak, ggf. mit Kleinkindersitzgelegenheit / Tag 25,00€


Verstanden: Datum, Name, Unterschrift:

Packliste für Schiffsführende:

  • abweichend von der Tourismus- oder Familienpackliste, erscheint der selbständige Bootsführer
  • Umfangreicher:
  • Hosen/Hemd/Bluse/Pulli/T-Shirt/Flies Unterwäsche je nach Wetter und Temperatur-lang/kurz,
  • Schuhe die Nass, werden dürfen, Boote werden „schwimmend“ eingesetzt.
  • Wind/Regenbekleidung und Hut, in den Wechselmonaten mit dämmwirkung gegen den auskühlenden Regen. Alles, was Ihr direkt auf der Haut tragt, noch mal als Wechselkleidung separat in einer Plastiktüte verpackt. Schwimmweste wird von uns gestellt. Eine erste HilfeTasche hängt auf Wunsch in der Bordwand (s.mehr dazu in Sonderblatt „Erste Hilfe für Kanuten“). Grundsätzlich habt ihr eure eigene Erste Hilfe dabei. Die Verpflegung unterwegs ist Müllfrei und auf das nötigste Beschränkt. Keine fettenden, triefenden, tropfenden, bröselnden, schmierenden Speisen. Kein Alkohol, kein Rauchen an Bord.
  • Zur Pflege: Handtuch, Sonnencreme (trotz Bewölkung!), Handcreme, Lippenpflege
  • Eigenes Getränk, (im Sommer pro Erwachsenen 2 Liter. Im Hochsommer mit Tagestourlänge 4 Liter.
  • Alles kann in Packsäcke verstaut werden, falls keine eigenen Säcke vorhanden sind.
  • Für die Dichtigkeit und / oder den Verlust des Inhaltes unserer zur Verfügung gestellten Säcke haften wir nicht.

Hinweis zu Mitfahrenden:

…werden nur im eigenen, vom befähigten Bootsführer gesteuerten Boot mitgenommen. Eine Verantwortung für ungeübte „Nebenherfahrende auf die man schon aufpassen wird“ ist aus versicherungstechnischer Sicht nicht möglich.

Stand 03-2023